Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen

  1. Sie haben ein 14 tägiges Recht auf Stornierungen bzw. Rückgabe bestellter Tickets oder von uns verkaufter Artikel gem. §§ 355, 356 BGB. Die Tickets haben eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren und können innerhalb von 2 Wochen gegen eine Gebühr von 30,-€ pro Ticket storniert werden. Sollten Tickets abgelaufen sein, können Sie gegen 5€ pro Monat verlängert werden.
  2. Mit der Bestellung des Tickets erklärt sich der Käufer einverstanden, dass seine Daten bei Fa. Luftikus entsprechend den jeweiligen Datenschutzgesetzen gespeichert werden. Die Fa. Luftikus verpflichtet sich, diese Daten nur zur eigenen Auswertung zu verwenden.
  3. Vertragspartner beim Kauf von Tickets ist Fa. Luftikus und der jeweilige Käufer.
  4. Die von Fa. Luftikus verkauften Tickets berechtigen zur Teilnahme an einer ca. 1-1,5 stündigen Ballonfahrt und beinhaltet die traditionelle Ballonfahrertaufe mit individueller Urkunde, oder einem Tandemsprung oder einem Schnupperflug. Selbstverständlich ist auch die gesetzlich vorgeschriebene Passagierversicherung im Preis enthalten.
  5. Das höchstzulässige Gewicht sollte beim Ballonfahren 110 kg, beim Tandemsprung und Schnupperflug 90 kg nicht überschreiten. Fragen Sie mich!
  6. Nach Erhalt Ihres Tickets rufen Sie mich bitte unter folgender Telefonnummer: 0172-9350933 an, um einen Termin zu vereinbaren. Die erste Kontaktaufnahme obliegt dem Passagier.
  7. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollten Sie zum verabredeten Termin verhindert sein, benachrichtigen Sie uns bitte mindestens 36 Stunden vorher. Andernfalls sind Sie verpflichtet, eine Ersatzperson zu stellen, ansonsten verfällt Ihr Gutschein ersatzlos. Meine Tickets sind übertragbar, wir stellen Ihnen keine zusätzlichen Kosten in Rechnung, wenn Sie eine Ersatzperson stellen.
  8. Am Tag Ihrer Ballonfahrt rufen Sie uns bitte unbedingt gegen 11.30 Uhr nochmal an. Bis dahin haben wir eine aktuelle Flugwettervorhersage eingeholt, welche darüber entscheidet, ob wir starten können.
  9. Sollte ein Termin aus Witterungsgründen nicht einzuhalten sein oder am Treffpunkt abgesagt werden, kann kurzfristig ein neuer Termin vereinbart werden. Schadensersatzansprüche diesbezüglich seitens der Passagiere sind ausgeschlossen. Niederschläge, zu starker Wind sowie eventuelle Gewitterwarnungen schließen einen Start aus. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass im Interesse einer schönen und vor allem sicheren Fahrt nur der Pilot entscheiden kann, ob und von welchem Platz gestartet wird. Kurzfristige Absagen sind sehr selten, aber leider nicht ausgeschlossen! Ihrer Sicherheit wird hier der größte Stellenwert eingeräumt.
  10. Der Passagier hat pünktlich am Treffpunkt zu erscheinen. Nichterscheinen bedeutet den ersatzlosen Verlust des Tickets.
  11. Aus Sicherheitsgründen können Schwangere nicht befördert werden. Nach oben gibt es altersbedingt keine feste Grenze, denn hier ist die individuelle Fitness entscheidend. Jugendliche unter 18 Jahren brauchen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungs-berechtigten. Herz-Kreislauf und Lungenkranke sollten vor dem Start ihren behandelnden Arzt befragen. Bitte informieren Sie mich über eventuelle Behinderungen bzw. Einschränkungen Ihrer Beweglichkeit (Knie, Hüfte ... ). Ältere Personen sollten sich im Gespräch mit mir über ein mögliches Risiko informieren lassen. Die Beförderung kann verweigert werden, wenn der Verdacht auf Alkoholgenuss vor der Fahrt vorliegt – das bezahlte Ticket verfällt in diesem Fall ersatzlos.
  12. Kleiden Sie sich bitte so, als wollten Sie bei gleicher Jahreszeit eine Wanderung unternehmen. Unbedingt erforderlich ist festes, absatzloses und knöchelstützendes Schuhwerk. Weiterhin empfehle ich eine lange Hose (betreffend Zecken im hohen Gras).Bei unsachgemäßem Schuhwerk kann Sie der Ballonführer von der Fahrt ausschließen.
  13. Filmen und Fotografieren ist erlaubt. Für Kameras, Brillen und Videogeräte kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die sichere Verwahrung während der gesamten Ballonfahrt, einschließlich Aufrüstung, Start und Landung sowie den Autofahrten zum Startplatz und vom Landeplatz zurück zum Treffpunkt, verantwortlich. Für Beschädigungen und Verletzungen an dritten Personen durch Gerätschaften eines Passagiers haftet der Verursacher.
  14. Bei den Startvorbereitungen, beim Start selbst, während der Ballonfahrt und insbesondere bei der Landung wird Ihnen der Ballonführer für Ihr ganz persönliches Verhalten Anweisungen erteilen. Allen Anweisungen des Ballonführers muss im Interesse eines reibungslosen und sicheren Fahrtverlaufs Folge geleistet werden. Wenn Sie damit einverstanden sind, wird Sie der Ballonführer aktiv am Auf- und Abrüsten des Ballons beteiligen. Jede helfende Hand ist willkommen.
  15. Bitte beachten Sie, dass im Verfolgerfahrzeug nur die Balloninsassen Platz finden. Zuschauer können aber gern im eigenen Fahrzeug folgen. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, dass unser Verfolger zur Bergung des Ballons auf Felder oder Wiesen auffahren muss. Wir bitten Sie, eventuell nachfahrende Personen darauf hinzuweisen, dass sie mit Ihren Fahrzeugen jedoch in jedem Falle auf den Straßen / Wegen bleiben sollten.
  16. In Einzelfällen kann die Fa. Luftikus ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, welches die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftfahrt-Gesetzes (§ 20 Luft VG) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen. Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach dem bestehenden Luftfahrtgesetzen.
  17. Schadensfälle oder Verletzungen sind dem Piloten oder dem durchführenden Luftfahrt-unternehmen unverzüglich mitzuteilen.
  18. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz der Fa. Luftikus.
  19. Sofern eine Bestimmung dieser Geschäfts- und Beförderungsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.